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Newsletter · Ausgabe 05 · August 2026
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Seit 2. August gelten neue KI-Transparenzpflichten. Weiß Ihr Unternehmen, was jetzt zu tun ist?
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Liebe Leserin, lieber Leser,
seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des EU AI Act, darunter die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Und schon kursiert wieder viel Halbwissen: „Alles, was KI erstellt, muss jetzt gekennzeichnet werden.“
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Stimmt so nicht. Und genau das ist das Problem.
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Wer vorsichtshalber unter jeden Beitrag „mit KI erstellt“ schreibt, hat zwar einen Hinweis gesetzt, aber noch keine klare Regel. Wer gar nichts prüft, weil das Thema kompliziert klingt, lässt ein reales Compliance-Risiko offen.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 können mit Geldbußen geahndet werden. Der gesetzliche Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Pauschal kennzeichnen oder lieber wegschauen?
Beides ist keine Strategie.
Was jetzt zählt: wissen, wo Sie stehen. Am besten, bevor eine Kundenfrage, eine Beschwerde oder eine Prüfung Ihnen die Entscheidung abnimmt.
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Drei Fragen, die auf Ihren Tisch gehören
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01
Wo begegnen Menschen in Ihrem Unternehmen einer KI, ohne es zu merken?
Beantwortet ein Chatbot Kundenanfragen? Führt ein KI-Assistent Gespräche? Läuft eine Anwendung, bei der Menschen nicht erkennen, dass sie direkt mit einem KI-System interagieren?
Wenn Sie diese Frage nicht in fünf Minuten beantworten können, haben Sie nicht nur ein Transparenzproblem.
Sie haben ein Überblicksproblem.
Und das ist meistens das größere.
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02
Welche Inhalte müssen wirklich gekennzeichnet werden und welche nicht?
Nicht jeder Text, bei dem KI mitgeholfen hat, muss als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Bei Deepfakes gilt grundsätzlich eine Offenlegungspflicht. Menschen müssen erkennen können, dass Bild-, Audio- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte gelten besondere Regeln.
Bei Texten ist die Pflicht enger gefasst: KI-generierte oder manipulierte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn der Inhalt substanziell von fachlich geeigneten Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Nur kurz die Rechtschreibung zu prüfen, reicht dafür nicht.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen zusätzlich technische Voraussetzungen schaffen, damit erzeugte Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.
Unternehmen, die solche Systeme lediglich nutzen, müssen prüfen, welche Informations- und Offenlegungspflichten sich aus ihrer konkreten Anwendung ergeben.
Das ist differenziert, aber lösbar.
Es braucht nur jemanden, der hinschaut und die richtigen Fragen stellt.
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03
Wer prüft und wer gibt am Ende frei?
Das ist eine Führungsfrage mit rechtlicher Wirkung.
Wer prüft Zahlen, Quellen und Aussagen? Wer beurteilt, ob ein Bild, ein Audio oder ein Video offengelegt werden muss? Wer entscheidet, ob ein Text eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft?
Und wer übernimmt am Ende die redaktionelle Verantwortung?
Wenn diese Antworten nicht klar und dokumentiert sind, fehlt mehr als eine rechtliche Einordnung.
Es fehlt eine verlässliche Freigabelogik.
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KI liefert den Entwurf. Ein Mensch prüft. Eine verantwortliche Person gibt frei. Punkt.
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Während andere über Tempo streiten, entscheiden Sie über Kontrolle
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Ende Juli haben mehr als 1.100 Mitarbeitende und Fachleute aus Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google und Meta einen offenen Aufruf unterstützt.
Sie fordern Möglichkeiten, die Entwicklung besonders leistungsfähiger KI bei Bedarf bewusst zu steuern oder zu verlangsamen. Dahinter steht die Sorge, dass sich KI-Systeme schneller weiterentwickeln könnten, als menschliche Aufsicht und Kontrolle mithalten.
Ob und wann es so weit kommt, weiß heute niemand.
Die Botschaft aus den KI-Laboren ist dennoch klar:
Je leistungsfähiger die Systeme werden, desto wichtiger werden menschliche Aufsicht, nachvollziehbare Regeln und feste Grenzen.
Für Ihr Unternehmen ist das keine ferne Zukunftsdebatte.
Sobald Sie entsprechende KI-Systeme einsetzen oder kennzeichnungspflichtige Inhalte veröffentlichen, brauchen Sie Klarheit über Prüfung, Offenlegung und Verantwortung.
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Klarheit gibt Richtung. Verantwortung setzt die Grenze.
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Ihre Hausaufgabe für diesen Monat
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Kein umfassendes KI-Inventar. Noch nicht.
Beginnen Sie mit den drei Anwendungen, die in Ihrem Unternehmen am häufigsten genutzt werden. Notieren Sie zu jeder:
- Wofür wird sie eingesetzt?
- Welche Daten bekommt sie?
- Was entsteht dabei?
- Begegnen Menschen dabei direkt einer KI?
- Können künstlich erzeugte Inhalte nach außen gelangen?
- Wer prüft das Ergebnis?
- Wer gibt es frei?
- Muss die Beteiligung der KI offengelegt werden?
- Wer trägt die redaktionelle Verantwortung?
Eine Seite genügt.
Das hat mehr Substanz als jedes „Wir gehen verantwortungsvoll mit KI um“ auf einer Website.
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Wenn Sie das nicht allein durchdenken wollen
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KI-Kompetenz-Kompakttraining
Wir bringen Ihr Team auf ein gemeinsames Verständnis:
Datenumgang, Prüfroutinen, Freigabelogik und die Transparenzfragen nach Artikel 50 des EU AI Act, eingeordnet anhand der tatsächlichen KI-Nutzung in Ihrem Unternehmen.
Ein nachvollziehbarer Baustein für Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act. Mit Trainingsunterlage und Teilnahmedokumentation.
Was es nicht ist: Rechtsberatung oder eine Garantie für vollständige EU-AI-Act-Compliance.
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KI-Klarheitsgespräch – 30 Minuten, kostenlos
Wo steht Ihr Unternehmen beim KI-Einsatz? Welche Anwendungen sollten genauer geprüft werden? Was ist der nächste sinnvolle Schritt?
Das klären wir in einem Gespräch, nicht in einem allgemeinen PDF.
Termin vereinbaren
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Kleine Transparenz zum Schluss: Auch dieser Newsletter ist mit Unterstützung von KI entstanden. Ich habe die Aussagen geprüft, den Text redaktionell überarbeitet und übernehme die Verantwortung für die Veröffentlichung.
Wir predigen keine KI-Enthaltsamkeit. Das wäre auch etwas unpraktisch.
KI liefert Vorarbeit. Ich prüfe. Ich entscheide. Selbstverständlich auch bei dieser Zeile.
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Jetzt sind Sie dran:
Was macht KI gerade in Ihrem Unternehmen und ist schon geklärt, wer darüber wacht?
Schreiben Sie mir gerne. Ich bin neugierig.
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Herzlich,
Roswitha Breitschopf
Autorin & Gründerin, Rosy.Academy
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KI macht Vorarbeit. Der Mensch führt.
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